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Zulassungsfreiheit für Aixam Leichtkraftfahrzeuge, Mopedautos vom Bund bestätigt (laut Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 38 vom 02.07.2021)

Seit 02.07.2021 ist es nun amtlich, Leichtmobile oder Mopedautos der Fahrzeugkategorie L6e sind ZULASSUNGSFREI. Dies wurde vom Bundesrat nun amtlich bestätigt. Ob nun Diesel oder Elektro alle L6e Fahrzeuge von Aixamwelt sind vom Bundesemissionsschutzgesetz (BlmSchG) ausgeschlossen und dürfen daher in ALLEN Umweltzonen unabhängig der Verbote gefahren werden.

Aixam Leichtmobile sind zudem von der Steuer, TÜV und AU befreit. Nicht nur dass die Fahrzeuge im Unterhalt 3 L/100 km sehr günstig sind, werden somit bis auf die Kasko Versicherung keine weiteren Kosten erzeugt. Zur Inbetriebnahme des Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr ist nur ein Versicherungskennzeichen erforderlich.

Welche Voraussetzungen, müssen Kleinkraftfahrzeuge besitzen um Zulassungsfrei nach dem BlmSchG ab dem 02.07.21 sein zu können?
Kleinkraftfahrzeuge dürfen nur eine Leistung bis 6 kW besitzen, das Gewicht der Fahrzeuge darf 436 kg nicht überschreiten. Die Motoren der Fahrzeuge müssen mindestens der Euro 4 Norm unterliegen.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz in Bezug auf Leichtkraftfahrzeuge von Aixam.
Ihr AIXAMWELT Team